Zum Inhalt springen

Leistungen

IMMOBILIENVERWALTUNG IST VERTRAUENSSACHE

NUTZEN SIE UNSER KNOW-HOW FÜR IHRE WERTE

Bei der Immobilienverwaltung werden meist sehr hohe Werte in fremde Hände gelegt. Dieses Vertrauen wissen wir zu schätzen und verwalten die Immobilien unserer Kunden mit größter Sorgfalt, nötigem Know-how und Engagement.
Die Wohnungseigentums-Verwaltung (WEG-Verwaltung) durch uns umfasst sowohl die kaufmännische als auch die technische Verwaltung Ihrer Eigentumswohnanlage. Der verantwortungsvolle Umgang mit den finanziellen Mitteln der Eigentümer ist ein wesentlicher Baustein für erfolgreiches Immobilienmanagement. Außerdem im Fokus: die Vorstellungen und Wünsche aller Miteigentümer, die in Übereinstimmung gebracht werden müssen. GEMEINSAM DAS BESTE ZU ERREICHEN, SO VERSTEHEN WIR UNSERE ARBEIT.

  • • Verwaltung von Objektunterlagen
  • • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes
  • • Festsetzung der Hausgeldhöhe entsprechend der Aufstellung im Wirtschaftsplan
  • • Kontrolle/Verbuchung sämtlicher Geldein- und -ausgänge
  • • Überwachung der Eigentümerkonten und zeitnahes Anmahnen offener Wohngelder
  • • Erstellung der Betriebskostenabrechnung
  • • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder auf separaten Konten
  • • jährliche Einberufung zur Eigentümerversammlung mit Protokollführung
  • • Durchführung von Wohnungseigentümerbeschlüssen
  • • Überwachen der Hausordnung
  • • Abschluss aller objektbezogenen Sach- und Haftpflichtversicherungen im erforderlichen Umfang
  • • Schadensbearbeitung und Korrespondenz mit Firmen und Versicherungen
  • • Abschluss notwendiger Verträge, z.B. für Hausmeister, Hausmeisterservice, Strom- und Wasserversorgung, Energielieferungen u.a.
  • • Korrespondenz mit Kunden, Behörden, Versicherungen und Vertragspartnern
Immobilien Schwarzmann aus Wertingen
  • • ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • • turnusmäßige Kontrolle und Objektbegehung des Anwesens durch uns
  • • regelmäßige Überprüfung der technischen Anlage durch uns oder durch Hausmeister
  • • Ausschreibung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durch uns oder Architekten
  • • Vergabe und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durch uns oder Architekten
  • • Vergabe von Reparaturen
  • • Veranlassung von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
  • • Rechnungsprüfung

Sie haben weitere Fragen?